Sozialpädagogische Familienhilfe
gemäß § 31 SGB VIII
Kernaufgaben
Kernaufgaben der Leistung gemäß §31 SGB VIII – Familienhilfe,
sind die intensive Betreuung und Begleitung von Familien
in ihren Erziehungsaufgaben,
bei der Bewältigung von Alltagsproblemen,
bei der Lösung von Krisen und Konflikten,
bei Kontakt mit Ämtern und Institutionen,
nach dem pädagogischen Ansatz „Hilfe zur Selbsthilfe“.
Zielgruppe
Das Angebot zielt auf Familien, die im Zusammenhang mit persönlichen und sozialen Lebenslagen und -umständen und damit einhergehenden Einzel- bzw. Strukturkrisen, Unterstützungsbedarf mit Relevanz zu Fragestellungen der Sicherung des Kindeswohls bzw. deren Gefährdung aufweisen. Dies kann im präventiven Sinne oder im direkten Bezug zum Schutzauftrag gemäß §8a SGB VIII (Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung) der Fall sein. Unabdingbare Voraussetzung für die Leistung ist die gegebene und aktive Mitwirkung der Familie.
Häufige Risikofaktoren personeller, struktureller oder sozialer Art, die vereinzelt oder kumuliert auftreten können, und eine Leistung gemäß §31 als indikativisch begründen, sind:
Alleinerziehende Elternteile
Familien in Beziehungskrisen,
junge Eltern / minderjährige Eltern
langzeitarbeitslose Eltern, in Verbindung zu materieller Armut und sozialer Isolation
Familien, bei denen sich Suchtproblematik auf das Familienleben negativ auswirkt
Familien, bei denen Gewaltanzeichen selbst- oder fremdangezeigt werden
Familien, bei denen gesundheitliche Beeinträchtigungen eine Dauerbelastung für den Familienalltag darstellen
Familien, bei denen ungeklärte Fragestellungen zu Gender- und Sexualidentität Belastung für das Familienleben darstellen,
Familien, die im Zusammenhang mit der Migration nach Deutschland, Belastungsfaktoren ausgesetzt sind, die eine Relevanz zum Familienleben und Erziehungsverhalten haben.
Zentrale Aufgabenfelder
Sozialpädagogische Begleitung und Unterstützung,
entsprechend den vereinbarten Hilfeplanzielen und dem sich im Laufe des Hilfeprozesses aufzeigenden Bedarf, darunter:
Stärkung der Erziehungsberechtigten in ihren elterlichen Rollen
Absicherung materielle Grundsicherung
Strukturierung von Alltagsabläufen
Stabilisierung von Beziehungen innerhalb des Familiensystems
schulische und berufliche Weiterentwicklung
persönliche Weiterentwicklung
Erweiterung sozialer Ressourcen im Sinne der sozialen Teilhabe