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Sozialpädagogische Familienhilfe
gemäß § 31 SGB VIII

Kernaufgaben

Kernaufgaben der Leistung gemäß §31 SGB VIII – Familienhilfe,

sind die intensive Betreuung und Begleitung von Familien 

in ihren Erziehungsaufgaben,

bei der Bewältigung von Alltagsproblemen,

bei der Lösung von Krisen und Konflikten,

 bei Kontakt mit Ämtern und Institutionen,

nach dem pädagogischen Ansatz „Hilfe zur Selbsthilfe“.

 

Zielgruppe

Das Angebot zielt auf Familien, die im Zusammenhang mit persönlichen und sozialen Lebenslagen und -umständen und damit einhergehenden Einzel- bzw. Strukturkrisen, Unterstützungsbedarf mit Relevanz zu Fragestellungen der Sicherung des Kindeswohls bzw. deren Gefährdung aufweisen. Dies kann im präventiven Sinne oder im direkten Bezug zum Schutzauftrag gemäß §8a SGB VIII (Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung) der Fall sein. Unabdingbare Voraussetzung für die Leistung ist die gegebene und aktive Mitwirkung der Familie.

 

Häufige Risikofaktoren personeller, struktureller oder sozialer Art, die vereinzelt oder kumuliert auftreten können, und eine Leistung gemäß §31 als indikativisch begründen, sind:

Alleinerziehende Elternteile

Familien in Beziehungskrisen,

junge Eltern / minderjährige Eltern 

langzeitarbeitslose Eltern, in Verbindung zu materieller Armut und sozialer Isolation

Familien, bei denen sich Suchtproblematik auf das Familienleben negativ auswirkt

Familien, bei denen Gewaltanzeichen selbst- oder fremdangezeigt werden

Familien, bei denen gesundheitliche Beeinträchtigungen eine Dauerbelastung für den Familienalltag darstellen

Familien, bei denen ungeklärte Fragestellungen zu Gender- und Sexualidentität Belastung für das Familienleben darstellen,

Familien, die im Zusammenhang mit der Migration nach Deutschland, Belastungsfaktoren ausgesetzt sind, die eine Relevanz zum Familienleben und Erziehungsverhalten haben.

 

Zentrale Aufgabenfelder

Sozialpädagogische Begleitung und Unterstützung,

 entsprechend den vereinbarten Hilfeplanzielen und dem sich im Laufe des Hilfeprozesses aufzeigenden Bedarf, darunter:

Stärkung der Erziehungsberechtigten in ihren elterlichen Rollen

Absicherung materielle Grundsicherung

Strukturierung von Alltagsabläufen

Stabilisierung von Beziehungen innerhalb des Familiensystems

schulische und berufliche Weiterentwicklung 

persönliche Weiterentwicklung 

 Erweiterung sozialer Ressourcen im Sinne der sozialen Teilhabe

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